Ohne sie geht gar nichts: Jedes Kraftfahrzeug darf nur mit gültiger Prüfplakette (früher auch TÜV-Plakette genannt) am Straßenverkehr teilnehmen! Die Hauptuntersuchung (HU) ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie muss durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 29 StVZO) und in den vorgeschriebenen Intervallen durchgeführt werden. Die Hauptuntersuchung soll die "Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit" sicherstellen.
Seit 2010 ist die Abgasuntersuchung (AU) Teil der Hauptuntersuchung und damit keine eigenständige Prüfung mehr. Wenn keine gravierenden Mängel festgestellt werden, erhält der Fahrzeugschein den Prüfstempel mit Namenszeichen und das hintere Kfz-Kennzeichen die Prüfplakette, die den nächsten Prüftermin mit Monat und Jahr anzeigt. Zur HU gehört auch ein Untersuchungsbericht. Wir kümmern uns darum, dass Ihre HU schnell, unkompliziert und vorschriftsmäßig durchgeführt wird. Falls Sie in der Zwischenzeit einen Leihwagen benötigen, sorgen wir auch dafür, dass Sie mobil bleiben.
Was gehört zur Hauptuntersuchung?
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